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Kirchengeschichte
Das zweite bis sechste Jahrhundert
| "Wird jemand bei der Ausübung der genannten Arbeiten angetroffen, die verboten sind, so ist er zu bestrafen; es liegt aber nicht im Ermessen des Laien, sondern bei der priesterlichen Strafgewalt (zu entscheiden), auf welche Weise er gebessert werden soll." | Konzil von Orléans, Kanon 31 (28) |